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   BVerwG, 14.12.1972 - II B 21.72   

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https://dejure.org/1972,3226
BVerwG, 14.12.1972 - II B 21.72 (https://dejure.org/1972,3226)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1972 - II B 21.72 (https://dejure.org/1972,3226)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1972 - II B 21.72 (https://dejure.org/1972,3226)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Bei der hierbei zu treffenden Ermessensentscheidung des Dienstherrn hat sich dieser von sachlichen Erwägungen, von Gerechtigkeit und auch von Wohlwollen gegenüber dem Beamten (Richter) insofern leiten zu lassen, als er ihn nicht aus unsachlichen Erwägungen in seinen Fortkommen hindern darf (vgl. u.a. BVerwGE 19, 252 [254 ff.]; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1972 - BVerwG II B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82

    Zur Leistungsbeurteilung eines schwerbehinderten Beamten

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß sich aus der besonderen Rechtsstellung als Schwerbehinderter (§ 47 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes) kein Anspruch auf bevorzugte Behandlung, etwa bei Beförderungen, ableiten läßt; die Vorschriften des Schwerbehindertenrechts dienen vielmehr dem Ausgleich der durch die Schwerbehinderung bedingten Nachteile (vgl. BVerwGE 26, 8 [10 ff.]; Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG 6 C 37.65 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 6] und vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [DöD 1970, 95, 96]; Beschlüsse vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18] und vom 27. August 1980 - BVerwG 2 B 20.79 -).
  • BVerwG, 27.08.1980 - 2 B 20.79

    Nichtbeförderung eines Beamten - Fehlende Stellenausschreibung - Anspruch auf

    Ferner läßt sich nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein aus der besonderen Rechtsstellung als Schwerbehinderter (§ 47 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes, jetzt gültig in der Fassung vom 8. Oktober 1979 [BGBl. I S. 1649]) kein Anspruch auf bevorzugte Beförderung eines schwerbehinderten Beamten ableiten; die Vorschriften des Schwerbehindertenrechts dienen vielmehr dem Ausgleich der durch die Schwerbehinderung bedingten Nachteile und steuern in diesem Rahmen das Auswahlermessen des Dienstherrn, insbesondere etwa bei Vorhandensein mehrerer gleichqualifizierter Bewerber (vgl. BVerwGE 26, 8 [10 ff.]; Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG 6 C 37.65 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 6] und vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [DÖD 1970, 95, 96]; Beschluß vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18]; vgl. auch VGH Mannheim, ZBR 1971, 343; OVG Koblenz, DÖD 1979, 210).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 6 CB 23.76

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Ferner ist bereits geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht so weit geht, daß er gehalten wäre, die öffentlichen, insbesondere dienstlichen Interessen den Interessen des Beamten nachzuordnen und alle Umstände, die für und wider die Besetzung der Beförderungsstelle mit einem bestimmten Beamten sprechen, gegeneinander abzuwägen; der Beamte kann nur verlangen, daß der Dienstherr ihn nicht aus unsachlichen Gründen von der Beförderung ausschließt (vgl. Beschlüsse vom 8. April 1976 - BVerwG II B 63.75 - und vom 14. Dezember 1972 - BVerwG II B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 141.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dienen die Vorschriften des Schwerbehindertenrechts dem Ausgleich der durch die Schwerbehinderung bedingten Nachteile (vgl. BVerwGE 26, 8 [10 ff.]; Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG 6 C 37.65 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 6] und vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [a.a.O.]; Beschluß vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 02.01.1979 - 2 B 21.78

    Eignung für das Beförderungsamt in jeder Hinsicht - Unterschied von geeigneten

    Unterscheiden sich Bewerber um ein Beförderungsamt in ihrer fachlichen, charakterlichen oder sonstigen Eignung, so obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen sachgerechter Beurteilung dem Dienstherrn, darüber zu befinden, welchem der für die Beförderungsentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte er das größere Gewicht beimißt (vgl. Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 2 C 16.60 - [BVerwGE 15, 3, 9 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]]; Beschluß vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 75.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß sich aus der besonderen Rechtsstellung als Schwerbehinderter (§ 47 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes) kein Anspruch auf bevorzugte Behandlung, etwa bei Beförderungen ableiten läßt; die Vorschriften des Schwerbehindertenrechts dienen vielmehr dem Ausgleich der durch die Schwerbehinderung bedingten Nachteile (vgl. BVerwGE 26, 8 [10 ff.]; Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG 6 C 37.65 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 6] und vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [DÖD 1970, 95, 96]; Beschluß vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 94.80

    Zerstörung von Beförderungsaussichten durch Änderungen der einschlägigen Gesetze

    Innerhalb dieses Rahmens ist es allein dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen Umständen er bei einer Beförderung das größere Gewicht beimißt; er handelt z.B. nicht schon dann aus unsachlichen Erwägungen, wenn ihm ein dienstjüngerer und fachlich nicht in gleichem Maße qualifizierter Beamter - etwa aus Gründen persönlicher (charakterlicher) Art - geeigneter erscheint (vgl. Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26 = DÖD 1970, 95, 97]; Beschlüsse vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18] und vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26]).
  • BVerwG, 08.04.1976 - 2 B 63.75
    Dies ist jedoch regelmäßig dann nicht der Fall, wenn der Dienstherr Umstände, die im öffentlichen Interesse gegen die Besetzung der Beförderungsstelle gerade mit diesem Beamten oder gegen dessen Beförderung schlechthin sprechen, in seine Erwägungen einbezogen hat (ebenso schonBeschluß des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1972 - BVerwG II B 21.72 - mit Hinweis u.a. aufUrteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 8.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19] undUrteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -).
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